Wie man in den USA Wagnis-Kapital einsammelt

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Wie man in den USA Wagnis-Kapital einsammelt
(Foto: Kevin Krejci)

Die rund 1.400 Risikokapitalgeber in den USA erhalten jedes Jahr Tausende von Investitionsanträgen. Aber nur weniger als ein Viertel der Antragsteller erhalten das gewünschte Kapital. Das liegt vor an den falschen Vorstellungen vieler Antragsteller. Man muss den Wagnis-Kapitalgebern eine starke Gewinn-Perspektive bieten.

Wer einen Börsengang in den USA schaffen will, benötigt eine US-Corporation und 750.000 Euro. Er kann dies zwar über einen sogenannten kleinen Börsengang finanzieren. Doch auch der kostet etwa 70.000 Euro.

Um möglichst wenig eigenes Geld einzusetzen, empfiehlt es sich, in den USA die ersten rund 200.000 Euro durch Private Placement und Venture Capital einzusammeln. Schafft man dies, so hat man nicht nur das Geld für den kleinen Börsengang (Regulation A), sondern kann auch die nötigen Inserate bezahlen.

Zudem hat man dann genug Geld, um den Kaufpreis der Corporation zurückzuzahlen und man kann vielleicht sogar eine Weile davon leben. Doch das ist jetzt keine Sorge mehr, denn sobald nun der kleine Börsengang startet, hat man einen automatischen Geldfluss durch den Aktienverkauf. Dieser sollte mindestens 374 Millionen Euro einbringen, damit der größte Börsengang starten kann.

Um in zwei bis drei Monaten 200.000 Euro durch Private Placement und Venture Capital einzusammeln, braucht man Zugänge zu Risikokapitalgebern. Die gelungene Finanzvermittlung beruht einzig auf dem Zugang zu den Listen der Kapitalgeber. Und diesen Service kann man etwa bei der Firma U.S. Corporation Services zum Preis von rund 7.000 Euro kaufen.

Die rund 1.400 Risikokapitalgeber in den USA erhalten jedes Jahr Tausende von Investitionsanträgen. Aber nur weniger als ein Viertel der Antragsteller erhalten das gewünschte Kapital. Das liegt vor an den falschen Vorstellungen vieler Antragsteller. Das zu finanzierende Projekt muss Perspektiven bieten.

Am billigsten: Aktienverkauf an bekannte Investoren

Der schnellste Weg, um an Anschub-Kapital zu gelangen, besteht darin, die Aktien zunächst an Investoren zu verkaufen, die man selbst kennt.

Denn dazu braucht man keine Genehmigung – weder durch die deutschen Börsenaufsicht BaFin noch durch die US-Börsenaufsicht SEC. Auch ein Verkaufsprospekt ist nicht nötig. Zum Anreiz sollte man den Leuten beispielsweise 8-Euro-Aktien für 4 Euro oder sogar für nur 80 Cent geben.

Dafür muss die Corporation aber auch groß genug sein. Wenn man zum Beispiel 800.000 Euro einsammeln und den Investoren Aktien im Verhältnis von 10 zu 1 geben will. Dann braucht man eine Corporation der Größe 16 Millionen Euro.

Davon bekommen die Investoren dann ihre 8 Millionen Euro in Aktien und man selbst ebenfalls. Denn man will ja nicht die Mehrheit verlieren. Grob gerechnet muss das Aktienkapital der Corporation 20-mal so groß sein, wie das benötigte Anlegergeld. Auch sollte man an eine Vorzugsaktienstruktur denken, bei welcher dann doppelt so viel Aktienkapital notwendig wäre.

Auch ist ein Verkauf von Aktien über einen US-Börsenmakler möglich. Doch dieser Vorgang ist etwas teurer, weil die Aktien dann nicht von der Corporation selbst, sondern auf Provision vom Börsenmakler verkauft werden.

Dafür braucht man zuerst ein Wertpapierhaus als Market-Maker, das die Verpflichtung übernimmt, für die Aktien der Corporation verbindliche An- und Verkaufskurse zu stellen und somit einen Markt zu kreieren, bei dem sich ein bürgendes Börsenmaklerhaus verpflichtet, einen gewissen Teil der Aktienemission zu übernehmen und über den Börsenmarkt zu verkaufen.

Vorsicht vor betrügerischen Finanzvermittlern

Dabei ist aber Vorsicht geboten. Denn es gibt auch Finanzvermittler, die dem Antragsteller versichern, dass ein Darlehen bereits gewährt worden sei, das jedoch erst nach einer weiteren Zahlung von sehr hohen Gebühren ausgezahlt werden kann.

Um diesen Betrug zu vertuschen, argumentieren diese Finanzvermittler später damit, dass der Antragsteller gegen irgendeine Klausel verstoßen hat. Diese Klausel hat dann den Antragsteller verpflichtet, sich ganz genau an die Anweisungen und Auflagen der Kreditgeber zu halten.

Doch da es beim Ausfüllen fremdsprachiger Dokumente fast unvermeidlich ist, kleine Fehler zu machen, ist es dem angeblichen Kapitalgeber dann tatsächlich erlaubt, von seinem Angebot zurückzutreten. Und das bereits gezahlte Kapital wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt.