Bundestag beschließt Gesetz gegen Dividendenstripping

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Der Deutsche Bundestag hat eine Reform der Investment-Besteuerung beschlossen, die das sogenannte Dividendenstripping unmöglich machen soll. Doch die Opposition hat Zweifel an der Wirksamkeit der Neuregelung.

Dividendenstripping Commerzbank
Die Commerzbank gehört zu den Spezialisten beim Dividendenstripping. (Screenshot: YouTube/Commerzbank)

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine Reform der Investment-Besteuerung beschlossen. Die Abgeordneten von stimmten für die entsprechende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler nannte drei wichtigsten Ziele der Gesetzesänderung:

  • das Stopfen von Steuerschlupflöchern,
  • die Anpassung an EU-Recht und
  • die Vereinfachung bei der Besteuerung.

Dividendenstripping soll verhindert werden

Speziell sollte Reform den sogenannten „Cum/Cum-Geschäfte“ einen Riegel vorschieben, die auch „Dividendenstripping“ genannt werden. Es handelt sich dabei um ein Geschäft, wobei ausländische Investoren ihre deutschen Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken verleihen.

Die Banken kassieren dann die Dividende und verkaufen anschließend die Aktie zu einem niedrigen Preis an den ausländischen Investor zurück. Auf diese Weise verbucht der ausländische Investor lediglich einen Kursgewinn. Er hat aber keinen Dividendenertrag und muss diesen also auch nicht versteuern.

Für die einheimische Bank hat das Cum/Cum-Geschäft den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu dem ausländischen Investor die 25 Prozent Kapitalertragsteuer, die sie auf die Dividende zahlen, steuerlich anrechnen und gegebenenfalls erstatten lassen kann.

Das Dividendenstripping läuft in Deutschland bereits seit mindestens zehn Jahren. Vor allem die Commerzbank war darauf spezialisiert. Durch diesen bisher legalen Steuertrick gehen dem Fiskus jedes Jahr Steuern in Höhe von rund 1 Milliarde verloren.

Um dieses Dividendenstripping zu verhindern, hat der Deutsche Bundestag nun folgende Regelung beschlossen. In Zukunft werden Verlusten nur noch dann angerechnet, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines 91-tägigen Zeitraums rund um den Dividendentermin an mindestens 45 Tagen der Aktieneigner ist.

Linke und Grüne kritisieren die Steuerreform

Der Linken-Fraktion geht die Reform nicht weit genug. Zwar würden ein paar Gestaltungsmodelle in Zukunft nicht mehr möglich sein. Doch das Dividendenstripping werde wohl weiter möglich bleiben. Zudem sie die nach wie vor bestehende Steuerfreiheit für bestimmte Einkunftsarten innerhalb von Investmentfonds eine Einladung zur Steuergestaltung.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Gerhard Schick kritisiert vor die Komplexität des Gesetzes, das 123 Seiten umfasst. Komplexität könne man nicht mit Komplexität bekämpfen. Die Komplexität führe vielmehr dazu, dass man als Abgeordneter „nicht mehr wirklich erfassen kann, was wir tun“.