Wassersteuer – Wasserverbrauchssteuer – Wassercent – Wasserentnahmeentgelt

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Wassersteuer: Der Wassercent ist ein Instrument zur Finanzierung des Gewässerschutzes und zur Förderung eines bewussteren Umgangs mit Wasser. Während die Belastung für Privathaushalte gering ist, können Unternehmen – insbesondere bei hoher Wasserentnahme – stärker betroffen sein.

Wassersteuer – Überblick

◬ Wasserhaushaltsgesetz regelt die Erhebung des Wassercents
◬ 13 von 16 Bundesländern haben bereits einen Wassercent eingeführt
◬ Wassercent ist Anreiz für einen sparsameren Umgang mit Wasser

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Definition Wassersteuer – Wasserverbrauchssteuer

Der Wassercent (auch Wasserentnahmeentgelt oder Wassersteuer genannt) ist eine Abgabe, die für die Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser erhoben wird. Ziel ist es, die Ressource Wasser zu schützen, einen bewussteren Umgang mit Wasser zu fördern und Einnahmen für den Gewässerschutz sowie die Wasserinfrastruktur zu generieren.

Rechtsgrundlagen und regionale Unterschiede

  • In Deutschland regeln das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Bundesebene und spezifische Landesgesetze die Erhebung des Wassercents.

  • 13 von 16 Bundesländern haben bereits einen Wassercent eingeführt, mit Sätzen zwischen 5 und 35 Cent pro Kubikmeter, je nach Bundesland.

  • Bayern hat sich Ende 2024 auf einen einheitlichen Wassercent von 10 Cent pro Kubikmeter geeinigt, mit einer geplanten Freimenge und Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen.

Wassersteuer – Wer zahlt den Wassercent?

  • Grundsätzlich alle, die Wasser entnehmen: Wasserversorger, Unternehmen, Landwirte und Privatpersonen.

  • In der Praxis werden die Kosten häufig von den Wasserversorgern an die Endverbraucher weitergegeben.

  • Für Privatpersonen liegen die Mehrkosten in Bayern bei etwa 4–5 Euro pro Person und Jahr.

  • Für Unternehmen und Betriebe, insbesondere mit eigenem Brunnen, gibt es oft Freibeträge oder Ausnahmen.

  • Bei besonders wasserintensiven Branchen (z. B. Getränkeindustrie) können deutlich höhere Sätze gelten, etwa 99 Cent pro Kubikmeter für die Nutzung von Tiefengrundwasser.

Verwendung der Einnahmen

  • Die Einnahmen aus dem Wassercent sind meist zweckgebunden und werden für den Schutz der Wasserressourcen, Renaturierungsprojekte, die Verbesserung der Wasserqualität sowie die Erhaltung und Modernisierung der Wasserinfrastruktur verwendet.

  • In Bayern werden jährlich Einnahmen von etwa 60–80 Millionen Euro erwartet, die ausschließlich für Wasserschutzmaßnahmen eingesetzt werden sollen.

Wassercent – Wasserentnahmeentgelt

  • Die finanzielle Belastung für Privathaushalte ist vergleichsweise gering (meist wenige Euro pro Jahr).

  • Die Steuer wird in der Regel als Bestandteil der Wasserrechnung ausgewiesen und ist somit transparent für die Verbraucher.

  • Für Unternehmen, insbesondere wasserintensive Industrien, kann der Wassercent eine spürbare Zusatzbelastung bedeuten und die Produktionskosten erhöhen.

  • Landwirte und Betriebe mit eigenem Brunnen profitieren oft von Freibeträgen oder Ausnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.

  • Es besteht die Sorge, dass eine zu hohe Belastung die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts beeinträchtigen könnte.

Wassersteuer – Wasserverbrauchssteuer – Kritik

  • Der Wassercent soll einen Anreiz für einen sparsameren Umgang mit Wasser schaffen und Bewusstsein für den Wert der Ressource fördern.

  • Die Lenkungswirkung ist umstritten: Während Befürworter von einem positiven Effekt auf den Wasserverbrauch und den Gewässerschutz ausgehen, kritisieren Gegner, dass der Einfluss auf das Verbrauchsverhalten gering sei, insbesondere bei Haushalten.

  • Die Einnahmen ermöglichen zusätzliche Investitionen in den Gewässerschutz, z. B. Renaturierung von Flüssen, Grundwasseranreicherung und nachhaltige Bewirtschaftung.

  • Es gibt Kritik, dass einkommensschwache Haushalte durch die Abgabe überproportional belastet werden könnten.

  • Gerichte haben jedoch bestätigt, dass die Steuer rechtlich zulässig ist, solange sie keine „erdrosselnde Wirkung“ entfaltet und die Belastung im Rahmen bleibt.

Wassercent – Steuer auf ein lebensnotwendiges Gut

Die Stadt Wiesbaden darf eine zusätzliche Steuer auf den Wasserverbrauch – den sogenannten „Wassercent“ – einführen. Diese Steuer kommt zu den regulären Wassergebühren hinzu und beträgt 90 Cent pro 1.000 Liter (also 0,90 € pro Kubikmeter) Trinkwasser, fällig ab dem ersten Liter. Die Wasserversorgungsunternehmen sollen die Steuer zusammen mit den üblichen Gebühren einziehen und an die Stadt abführen.

  • Die Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden beschloss die Wasserverbrauchssteuer im Dezember 2023, um das Haushaltsdefizit zu decken und einen Anreiz zum Wassersparen zu setzen.

  • Das Hessische Innenministerium stoppte die Einführung im Mai 2024. Es argumentierte, dass eine solche Steuer auf ein lebensnotwendiges Gut wie Trinkwasser nicht zulässig und mit Menschenrechten unvereinbar sei. Zudem bestehe die Gefahr, dass einkommensschwache Haushalte besonders belastet werden.

  • Die Stadt Wiesbaden klagte dagegen – und bekam am 8. April 2025 vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Recht.

  • Das Gericht entschied, dass es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, der die Besteuerung lebensnotwendiger Güter wie Trinkwasser verbietet. Als Beispiel wurde die Umsatzsteuer auf Wasser genannt.

  • Die Steuerhöhe sei geeignet, Lenkungseffekte zu erzielen (also Wasser zu sparen), ohne eine „erdrosselnde Wirkung“ zu entfalten.

  • Dass einkommensschwache Haushalte stärker betroffen seien, sei ein allgemeines Problem bei Steuern und kein spezieller Hinderungsgrund.

  • Die Steuer sei zudem nicht dazu gedacht, kartellrechtliche Preisvorgaben zu umgehen, da sie dem städtischen Haushalt zugutekommt und nicht den Wasserversorgern direkt zufließt.

Wassersteuer – Anreiz für sparsameren Umgang mit Wasser

  • Die Stadt will mit dem Wassercent zusätzliche Einnahmen von etwa 16 Millionen Euro pro Jahr erzielen, um das Haushaltsdefizit zu verringern.

  • Gleichzeitig soll die Steuer einen Anreiz für einen bewussteren und sparsameren Umgang mit Wasser schaffen, insbesondere angesichts wiederkehrender Trockenheitsphasen und Wasserknappheit in Wiesbaden.

  • Das Innenministerium und die Kommunalaufsicht sehen die Gefahr einer sozialen Schieflage, da insbesondere Haushalte knapp oberhalb der Transferleistungsgrenze stärker belastet werden.

  • Es wird bezweifelt, dass die Steuer tatsächlich zu einem spürbaren Rückgang des Wasserverbrauchs führt.

  • Kritisiert wird auch, dass die Stadt mit der Steuer die Preisregulierung für Wassergebühren umgehen könnte.

Rechtslage und Ausblick

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Land Hessen kann innerhalb eines Monats Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

  • Sollte keine Berufung eingelegt werden oder das Urteil bestätigt werden, kann die Stadtverordnetenversammlung den Zeitpunkt der Einführung festlegen.

  • Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und könnte Vorbild für andere Kommunen sein, die ähnliche Steuern einführen wollen.

Wiesbaden darf eine zusätzliche Wasserverbrauchssteuer („Wassercent“) erheben, um den Haushalt zu entlasten und Wassersparen zu fördern. Das Verwaltungsgericht sieht darin keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Die Einführung bleibt jedoch umstritten, insbesondere wegen möglicher sozialer Auswirkungen und der Frage, ob die Steuer tatsächlich das Verbrauchsverhalten beeinflusst