
Wegen der von der Europäischen Zentralbank (EZB) verhängten Negativzinsen werden auch Privatkunden künftig dafür zahlen müssen, dass sie ihr Geld auf einem Bankkonto haben dürfen. Zwar erheben die meisten Banken aktuell noch keine Strafzinsen auf Kontoeinlagen. Doch Deutschlands Steuerbehörden haben sich bereits auf negative Zinsen vorbereitet.
Derzeit erhebt EZB-Präsident Mario Draghi von den Geschäftsbanken der Eurozone 0,3 Prozent Zinsen auf ihre Guthaben bei der Zentralbank. Doch bereits am kommenden Donnerstag wird die EZB den Einlagenzinssatz voraussichtlich auf minus 0,4 Prozent oder gar minus 0,5 Prozent absenken.
Die Idee hinter den Negativzinsen ist, dass die Banken kein Geld bei der Zentralbank lagern sollen. Die EZB will die Banken der Eurozone dazu bringen, Kredite zu vergeben, die eigentlich zu riskant sind. Auf diese Weise entstehen notwendig Blasen, und schließlich muss es zum Crash kommen.
Einige Geschäftsbanken, darunter die bayerischen Sparkassen, umgehen Mario Draghis negative Zinsen, indem sie ihr Geld nicht mehr auf den Konten der EZB parken, sondern es als Bargeld im eigenen Safe lagern.
Das Lagern von Bargeld im eigenen Safe mag clever erscheinen – sowohl für Privatbürger als auch für Privatbanken. Doch es ist ein offensichtlicher Bank-Run auf die EZB. Die Zentralbank wird versuchen, diesen Bank-Run durch die Abschaffung des Bargelds zu verhindern.
Negative Zinsen für Privatkonten
Mit den überschüssigen Kontoeinlagen ihrer Kunden verlieren die Banken derzeit viel Geld. Daher zahlen Firmenkunden bei vielen Banken längst Strafzinsen auf ihre Bankguthaben. Aber noch geben sie die Strafzinsen nicht an ihre Privatkunden weiter, die sie selbst für ihre Einlagen bei der EZB zahlen müssen.
Denn die Banken erwarten zu Recht, dass die Sparer dann ihre Giro- und Tagesgeldkonten komplett auflösen könnten. Sie könnten es als Bargeld in den eigenen Safe legen. Dass wenn die Strafzinsen der EZB weiter steigen, dann müssen die Banken auch Kleinsparer zur Kasse bitten. Auch hier zeigt sich, dass ein Bargeldverbot droht.
Finanzämter sind bereit für Negativzinsen
Die Steuerbehörden haben sich bereits darauf eingestellt, dass die Bürger künftig Strafzinsen auf ihre Kontoeinlagen werden zahlen müssen. Die Finanzämter sind bereit und wüssten, wie sie mit den Negativzinsen für Bürger umzugehen hätten.
Steuerzahler können die von den Banken erhobenen Strafzinsen nicht im Rahmen der Abgeltungsteuer als Verlust gegenrechnen. So hat es das Bundesfinanzministerium nach Absprache mit den Finanzbehörden der Länder in einem Schreiben Mitte Januar verfügt.
Nach Ansicht der Steuerbehörden sind negative Einlagenzinsen keine Zinsen, sondern eine „Art Verwahr- und Einlagegebühr“, zitiert DIE WELT aus dem Schreiben. Derartige Gebühren seien bei Kapitaleinkünften bereits durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von jährlich 801 Euro erfasst. E
in Sparer mit 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto müsste 30 Euro Strafzinsen pro Jahr zahlen, wenn die Banken ihre Kosten bei der EZB vollständig weitergeben würden. Dies liegt bei vielen Sparern trotz anderer Werbungskosten, etwa von Depotgebühren, tatsächlich noch innerhalb des 801-Euro-Rahmens. Doch wer weiß, wie weit die Einlagenzinsen noch sinken werden?


