Legale Tricks zum Aufhübschen der Bilanz

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Legale Tricks zum Aufhübschen der Bilanz
Kreativität ist gefragt. (Foto: Evil Erin)

Manager haben eine ganze Reihe legaler Tricks zur Verfügung, um die Bilanzen ihrer Unternehmen aufzuhübschen. Sie haben auch ein starkes Interesse an einer guten Jahresbilanz. Denn davon hängen ihre oft erheblichen Bonuszahlungen ab. Zu den Tricks gehören unter anderem der Rückmietverkauf, der Verkauf von Forderungen und die Auslagerung von Pensionszusagen.

Ein erster Bilanztrick ist unter Umständen illegal. Er setzt zudem voraus, dass die Aktiengesellschaft eine Tochter-AG hat. Hier ist es möglich, dass die Mutter-AG ihrer Tochter zum Beispiel eine Immobilie für 10 Millionen Euro verkauft, die jedoch in der Bilanz der Mutter mit 7 Millionen Euro steht.

Dieser Verkauf von Mutter an Tochter kann sehr schnell gehen, da die Mutter die Tochter zu 100 Prozent beherrscht. Der Geschäftsführer der Mutter muss lediglich beim Geschäftsführer der Tochter anrufen. Dann gehen die beiden zum Notar und machen den Deal perfekt.

Durch den Verkauf der Immobilie verbessert sich das Jahresergebnis der Mutter-AG schlagartig um 3 Millionen Euro. Dieser Betrag kann entscheidend sein. Denn möglicherweise hat genau diese Summe noch gefehlt, damit die Manager der Mutter-AG ihre Jahres-Boni erhalten.

Rein rechtlich darf die Tochter-AG die Immobilie nicht kaufen, wenn diese tatsächlich weniger wert ist, als die von der Mutter verlangten 10 Millionen Euro. In dem Fall müsste der Geschäftsführer eigentlich sein Amt niederlegen. Sonst macht er sich wegen Untreue gegenüber der Gesellschaft strafbar.

Doch wenn sich der Geschäftsführer der Tochter weigert, die Immobilie für 10 Millionen Euro zu kaufen, kann er schnell seinen Job verlieren. Die Mutter muss dazu lediglich eine Außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Der alte Geschäftsführer wird abberufen und gleich ein neuer bestellt, der bereit ist, die Immobilie zu kaufen.

Aufhübschen der Bilanz mit Sale and Lease Back

Ebenfalls legal ist der Trick mit dem Rückmietverkauf (Sale and Lease Back). Dabei verkauft man eine Betriebsstätte, die man eigentlich nicht verkaufen kann, weil man sie unbedingt braucht, eben doch, um sie dann vom Käufer wieder zurück zu mieten.

Man verkauft also eine Betriebsstätte, die in den Büchern bei 200 Millionen Euro steht, für 230 Millionen Euro an eine Leasinggesellschaft und mietet sie dann in den nächsten 50 Jahren nicht zum Wert der 200 Millionen, sondern zum überhöhten Wert von 230 Millionen Euro zurück.

Für das Verkaufsjahr erscheint in den Büchern ein Jahresüberschuss von 30 Millionen Euro. Die Bilanz sieht noch besser aus, wenn man die Betriebsstätte nicht zurückleast, weil ja dann die Sachanlagen lediglich um 200 Millionen Euro weniger wurden, sondern wenn man die verkaufte Halle auf Raten wieder zurückkauft.

Dann suggeriert man, dass die Firma 230 Millionen Euro in Immobilien investiert hat, obwohl es nicht wirklich eine Investition war. In Wahrheit hat man lediglich die Zukunft belastet und das Unternehmen damit schlecht auf die Zukunft vorbereitet.

Aber die Bilanz im Verkaufsjahr mit einem Verkaufserlös von 30 Millionen Euro und einer Immobilieninvestition von 230 Millionen Euro ist Spitze. Ein Testat von einem Wirtschaftsprüfer gibt es dafür allerdings nur, wenn der Deal im Anhang ganz genau drin steht.

Forderungen an ein Factoring-Institut verkaufen

Um zum Bilanzstichtag eine hohe Eigenkapitalquote zu haben, werden gern auch mal Forderungen (Außenstände) an ein Factoring-Institut verkauft. Der Preis dafür ist, dass ich am Ende statt 70 unbezahlter Forderungen immerhin 67 bezahlte Forderungen habe, aber drei sind die Marge für die Factoring-Gesellschaft.

Auch Rechnungen erst nach dem Bilanzstichtag zu bezahlen, ist ein erlaubtes Mittel, um die Liquidität in der Bilanz besser aussehen zu lassen, als diese in Wirklichkeit ist.

Für Unternehmen kann es insbesondere bei Fremdfinanzierungen wichtig sein, dass das Eigenkapital nicht unter 50 Prozent sinkt. Droht dieser Fall, dann werden oft eigene Aktien zurückgekauft. Das verschlechtert zwar die Eigenkapitalquote, aber es rettet die Bonität und erhöht den Gewinn pro Aktie.

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Besonders gut zum Aufhübschen der Bilanz ist es, wenn man mit einem Schlag die Pensionsverpflichtungen einer Firma verkaufen kann. Man ist dann die unsicheren Schulden in Form von Rückstellungen los, die ansonsten das Eigenkapital (Nettovermögen) der Firma belasten würden und jede Bilanz verschandeln.

Verspricht man einem 35-jährigen Mitarbeiter, dass er ab 65 Jahren eine Betriebsrente von 60 Prozent seines Bruttogehalts als Vizeabteilungsleiter bekommt, und geht die Firma davon aus, dass der Mitarbeiter dann mindestens noch 15 Jahre dem Unternehmen erhalten bleibt, muss die Firma bei einem Brutto von jährlich 30.000 Euro 15 Jahre mal 18.000 Euro (60 Prozent vom Brutto), also 270.000 Euro, ansetzen und, weil noch 30 Jahre verbleiben, bis der Mann 65 Jahre alt wird, diese Summe durch 30 Jahre teilen, sodass pro Jahr eine Rückstellung von 9.000 Euro gebildet werden muss, die das Betriebsergebnis jährlich aufsteigend schmälern.

Diese Bürde kann bilanztechnisch durch den Verkauf der Pensionsverpflichtung durchbrochen werden. Im Englischen nennt man eine solche Auslagerung Contractual Trust Arrangements. So etwas übernimmt dann meist eine exotische Firma mit Namen wie 57. Cayman West Gesellschaft.

Der Knackpunkt ist, dass der betreffende Mitarbeiter dem Verkauf der Pensionszusage an ein anderes Unternehmen zustimmen muss. Wann wird er nun einem Verkauf an eine ominöse Firma im Ausland zustimmen?

Nur unter zwei Bedingungen: Die eigene Firma muss bürgen, und sie muss, weil sie ja nun keine Rückstellungen mehr hat und bildet, das Geld über einen Pensionssicherungsfonds absichern. Zahlt also die 57. Cayman West Gesellschaft die Pension nicht, muss die eigene Firma einspringen. Zahlt auch die nicht, dann muss ein Pensionssicherungsfonds einspringen.

In der Bilanz verschwinden nun zwar liquide Mittel für den Pensionssicherungsfonds, aber die sehr viel höheren Rückstellungen zur Tilgung künftiger Schulden fallen weg. Mit den vorhandenen Rückstellungen kann nun die 57. Cayman West Gesellschaft arbeiten und daraus die künftigen Pensionsmittel erwirtschaften oder auch nicht.

Die Auslagerung der Pensionszusagen ist aber nicht nur für ein gutes Jahresergebnis von Vorteil. Deutsche Unternehmen werden wegen der hohen Rückstellungen für Pensionszusagen von amerikanischen Analysten immer wieder mit einem negativen Rating abgestraft, weil die amerikanischen Unternehmen keine Pensionsrückstellungen in den Bilanzen drin haben.

Die Auslagerung der Pensionszusagen ist also für die Unternehmen von Bedeutung, die bei einer US-Bank einen Kredit aufnehmen wollen. Bei der Konstruktion Bürgschaft plus Pensionssicherungsfonds sind alle zufrieden.

Schade ist für das Unternehmen nur, dass das Geld, das nun an den Pensionssicherungsfonds fließt, nicht mehr im Unternehmen investiert werden kann, um so den Gewinn zu erhöhen. Das ist dann der Preis für aktuelle Bilanzverschönerung. Und die Wahrscheinlichkeit für die Firma, Geld nachschießen zu müssen, wenn der Mitarbeiter 65 Jahre alt wird und die 57. Cayman West Gesellschaft nicht zahlt, ist ziemlich groß.