Gutachten: Obergrenze für Bargeld-Zahlungen ist verfassungswidrig

37
Gutachten Obergrenze für Bargeld-Zahlungen verfassungswidrig
Laut einem aktuellen Rechtsgutachten wäre eine Einführung von Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in Deutschland verfassungswidrig. (Foto: Metropolico.org)

Ein von der Deutschen Edelmetall-Gesellschaft e.V. (DEG) in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Obergrenze in Deutschland für das Bezahlen mit Bargeld gegen das Grundgesetz verstößt.

Waldemar Meyer, Vorstandsvorsitzender der DEG: „Eine mögliche Begrenzung von Bargeldzahlungen würde massiv in mehrere Rechte und Freiheiten eingreifen, die uns das Grundgesetz garantiert.“ Unter anderem greift die Begrenzung in die

  • Privatsphäre ein, weil immer mehr Bezahldaten generiert und gespeichert werden, sie greift in die
  • Privatautonomie ein, weil die Vertragsfreiheit eingeschränkt wird und sie greift in das
  • Eigentumsrecht ein, weil Bargeld ab einer bestimmten Höhe in rechtlich schlechter gestelltes Buchgeld bei der Bank zwangsweise umgewandelt werden muss.

Das Gutachten der DEG betont, dass ein so drastischer währungspolitischer Eingriff mindestens verhältnismäßig sein müsste. Dies wäre aber nicht einmal ansatzweise der Fall. Dazu Waldemar Meyer:

„Es heißt aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums, man müsse die Bargeldverwendung einschränken, um Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Ja glaubt denn irgendwer ernsthaft, dass Terroristen nicht mehr an Bomben kommen, wenn sie Beträge über 5.000 Euro nur noch per Überweisung bezahlen können?“

Obergrenze für Bargeld-Zahlungen ist unverhältnismäßig

Diese politischen Argumente sind offensichtlich Scheinargumente. Das Gutachten der DEG kommt daher zu dem Ergebnis, dass das Begrenzen von Barzahlungen ein unverhältnismäßiger Eingriff in grundgesetzlich garantierte Rechte und Freiheiten ist. Das Einführen einer Obergrenze für Barzahlungen wäre somit verfassungswidrig.

Die DEG appelliert daher an alle politisch Verantwortlichen, sich in der Öffentlichkeit klar für die Beibehaltung grundgesetzlich garantierter Eigentums- und Freiheitsrechte zu engagieren. Die Einführung einer Bargeld-Obergrenze wäre ein politischer Fehler, der vom Bundesverfassungsgericht rückgängig gemacht werden müsste.

„Sollte ein solches Gesetz kommen“, so der DEG-Vorsitzende Meyer, „werden wir mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das möchten wir dann auch im Verbund mit weiteren Partnern tun, die wie wir für ein gutes, vertrauenswürdiges Geldsystem und für den Erhalt von Bürger- und Freiheitsrechten kämpfen wollen.“

Hintergrund Prof. Arsène Verny

Das indikative Kurzgutachten wurde vom Berliner Anwaltsbüro Verny & Dauses angefertigt. Der Verfasser Prof. Dr. univ. Arsène Verny, M.E.S. ist als Rechtsexperte für Internationales sowie für Europäisches Wirtschaftsrecht und Prozessrecht für Regierungen und multinational agierende Unternehmen tätig. Er betreute im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur EU als Principal Advisor den Rechtsangleichungsprozess unter anderem der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik.

Außerdem ist Arsène Verny externes Mitglied des Instituts für Internationale Beziehungen des Lehrstuhls für Westeuropäische Studien (Jean Monnet Centre of Excellence) an der Karls-Universität in Prag und Honorarprofessor an der Donau-Universität für Weiterbildung Krems für die Spezialisierung International Dispute Resolution.

Er war Lehrbeauftragter unter anderem an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Gastprofessor an den Lehrstühlen für Verfassungsrecht und Europäisches Recht an der Juristischen Fakultät der University of West Bohemia Pilsen, sowie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Das DEG-Gutachten zum Nachlesen

37 KOMMENTARE

  1. Die Obergrenze soll nur für den kleinen Mann sein, er kann weiterhin die Milliarden verbrenen wie er lustig ist.
    Lieber Gott du holst ständig gute und anständige Menschen zu dir, warum nicht mal die unanständigen.

    • Noch so einer der glaubt was die Medien uns einreden wollen. Nach und nach, Bargeldabschaffung wegen Schwarzarbeit…..haha. Es geht um die totale Kontrolle. Dann ist der Weg zum Chip ja nicht mehr weit. Ich kann mit meinem, von mir selber erarbeiteten Geld, auch allein umgehen. Warum soll ich das den Banken überlassen. Und so sehen das Millionen Deutsche. Sind wir jetzt also Alle dumm und unanständig ?

    • Einer, der so von sich überzeugt ist, wie dieser Karl-Heinz Urban hat die meisten Flecken auf der Weste.
      Es sollte jedem selbst überlassen bleiben, ob er beim Bargeld bleibt oder nicht.

    • Karl Heinz Urban: Die Beurteilung ob sie anständig sind oder nicht überlassen Sie bitte den Leute bzw Programmen die ihr Leben auswerten (nach Konsumverhalten) und normen.

    • Vor allem ist es schon beleidigend von Karl-Heinz Urban, Menschen als dumm und unanständig hinzustellen, die das Bargeld behalten möchten. Und rufschädigend obendrein, da er auch selbständige verbal angeht.

  2. Laut einer Studie vom BKA wurden 2014 über 12.456 Luxusfahrzeuge (über 65.000 €) in Bar gezahlt. Wo ist das Problem eine Obergrenze von 20.000 € einzuführen. WIE OFT KAUFT MAN ETWAS FÜR 20.0000 € UND ZAHLT BAR

  3. Wen juckt denn noch ein Grundgesetz wenn es um die Schuldenberge geht und deren Abzahlung ….. Man man man werden da mal wieder die EU-Bürger ver – aaarscht …. des riecht ja schon zum Himmel ….. Welches Bundesverfassungsgericht hat denn dem Alleinherrscher Draghi noch etwas zu melden ????

  4. Das Grundgesetzt ist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben steht hat Merkel ja selber gezeigt das es ihr am Arsch vorbei geht,das Grundgesetzt wird bei so vieles umgangen ,

  5. 1. D ist eine besetzte Kriegsverliererzone ohne eigene Verfassung.
    2. andere Länder wurden von ihrem Staat niemals ihres Eigemtums(Geld)mehrfach komplett beraubt wie in D in den letzten 80 jahren.
    3. GG gilt nur vorübergehen bis sich das Volk eine eigene in freier Wahl gewählte Verfassung gibt GG 146. das wird von der Politik diktatorisch verhindert weil sonst ganze Teile der politik Bankensys und wirtschaftslobby erwartungsgemäss sofort weggefegt würden..
    4.deswegen ist D eine als Demokratie verkleidrte Diktatur der man nicht vertrauen kann und sein Eigentum als Bargeld im Ernstfall selber vor D in sicherheit bringem kann

  6. Diese Obergrenze soll nur für das kleine Volk gelten. Stasi Merkel und ihre Schergen haben sch was dabei gedacht. Die Enteignung und totalen Kontrolle des Volkes. Es wird Zeit das diese Regierung zur Vernichtung der BRD entfernt wird. Bundestagswahl 2017.
    Weg mit SPD und CDU und Grünen.

  7. Ist doch wirklich beachtenswert, Facebook hat die Bewerbung für diesen Beitrag unterbunden … „Dieser Beitrag kann nicht beworben werden, weil er den Facebook-Werberichtlinien nicht entspricht“ … Tatsache ist, dass die Werbung bereits lief und der Beitrag bereits einmal durch die FB-Kontrolle ging …

Comments are closed.